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Angebote & Kosten

Ich kann Sie dabei unterstützen, die Bedürfnisse Ihrer Kinder nicht aus den Augen zu verlieren und sich im familienrechtlichen Dschungel zurechtzufinden.

Gerne bin ich Ihnen, Vater wie Mutter, leiblichen Eltern wie Pflegeeltern eine unparteiliche Ansprechperson.

Besuchsbegleitung

Räumlichkeiten mit Spiel- und Kuschelmöglichkeiten

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Park und Spielplatz in der Nähe

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alle Altersstufen

 

auch Pflegekinder

 

vom Gericht gemäß § 111 AußStrG angeordnet

 

von der Kinder- und Jugendhilfe empfohlen

 

auf Vereinbarung basierend

 

80 EUR pro Stunde zzgl. Erstgespräche und Berichtslegung, in der Regel vom Besuchsberechtigten zu tragen

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keine Förderung möglich

Scheidungsberatung

gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG

 

gemäß § 107 Abs. 3a Z1 AußStrG nach Genehmigung durch das zuständige Bezirksgericht

 

Obsorgeregelung, Hauptaufenthalt

 

kindliches Erleben und mögliche Symptome, Entlastungsmöglichkeiten durch Eltern

 

Kontaktrechtsregelung den kindlichen Bedürfnissen entsprechend (inkl. Ferien, Anlässe, Ausfälle)

 

80 EUR pro Stunde bei Einzelberatung

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120 EUR pro Stunde bei

Beratung zu zweit

Gutachten

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für

 

Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl (Fachgebiet 13.07)

 

Entwicklung, Förderung von Kindern und Jugendlichen (Fachgebiet 13.08)

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Kosten nach Aufwand

Tarifübersicht
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