
Gut navigiert durch
stürmische Zeiten.
Angebote & Kosten
Ich kann Sie dabei unterstützen, die Bedürfnisse Ihrer Kinder nicht aus den Augen zu verlieren und sich im familienrechtlichen Dschungel zurechtzufinden.
Gerne bin ich Ihnen, Vater wie Mutter, leiblichen Eltern wie Pflegeeltern eine unparteiliche Ansprechperson.
Besuchsbegleitung
Räumlichkeiten mit Spiel- und Kuschelmöglichkeiten
Park und Spielplatz in der Nähe
alle Altersstufen
auch Pflegekinder
vom Gericht gemäß § 111 AußStrG angeordnet
von der Kinder- und Jugendhilfe empfohlen
auf Vereinbarung basierend
80 EUR pro Stunde zzgl. Erstgespräche und Berichtslegung, in der Regel vom Besuchsberechtigten zu tragen
keine Förderung möglich
Scheidungsberatung
gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG
gemäß § 107 Abs. 3a Z1 AußStrG nach Genehmigung durch das zuständige Bezirksgericht
Obsorgeregelung, Hauptaufenthalt
kindliches Erleben und mögliche Symptome, Entlastungsmöglichkeiten durch Eltern
Kontaktrechtsregelung den kindlichen Bedürfnissen entsprechend (inkl. Ferien, Anlässe, Ausfälle)
80 EUR pro Stunde bei Einzelberatung
120 EUR pro Stunde bei
Beratung zu zweit
Gutachten
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für
Obsorge, Besuchsrecht, Fremdunterbringung, Kindeswohl (Fachgebiet 13.07)
Entwicklung, Förderung von Kindern und Jugendlichen (Fachgebiet 13.08)
Kosten nach Aufwand